Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 043 "Möhnestraße-Nehdener Weg", 6. vereinfachte Änderung

Mit dem Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 43 "Möhnestraße-Nehdener Weg" wurde 1974/75 der Versuch unternommen, im Nordosten der Kernstadt den Wohnsiedlungsbereich "Altenbrilon" und die vorhandenen Gewerbebetriebe städtebaulich zu ordnen und neue gewerbliche Flächen zu erschließen. Der Bebauungsplan setzt überwiegend Gewerbe- und Industriegebiet fest und wurde zwischenzeitlich mehrfach in Teilbereichen geändert bzw. durch neue Pläne überplant.

Die 6. vereinfachte Änderung umfasst lediglich den Austausch der im Plan noch gültigen Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 durch die zur Zeit gültigen Fassung von 1990, um die Planziele zu sichern und die unkontrollierte Ausbreitung großflächigen Einzelhandels zu verhindern.

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Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 10.12.1975, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 10.07.1981, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 23.05.1990, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 04.02.1991, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 02.06.1999, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 28.11.2003, Rechtskraft der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 01.02.2024, Erneuter Satzungsbeschluss i.R.d. ergänzenden Verfahrens gem. §§ 10 (1) u. 214 (4) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge