Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 037 "Kurpark", 1. vereinfachte Änderung
In den Jahren 1972 und 1973 war es Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 "Kurpark" für den Bereich Kurpark´ - II. Bauabschnitt, Obere Helle durch die Schaffung von Planungsrecht den Bürgern und Gästen Freizeit- und Erholungsflächen zu bieten und den Gesamtausbau des Kurparks zum Abschluss zu bringen. Gleichzeitig sollte die Plandurchführung dazu beitragen, Brilon in seiner Entwicklung als Luftkurort zu fördern.
Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 37 "Kurpark" im Jahr 1974 war es im westlichen Bereich des B-Planes für die Verlegung der Verbindungsstraße zwischen "Hellehohlweg" und "Frankenweg" in südliche Richtung und die geplante Bebauung beidseitig der neuen Planstraße Planungsrecht zu schaffen .
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 13.11.1973, Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
- 07.06.1974, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes