Bebauungsplan
Brilon-Stadt, Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 003 "Bau- und Heimwerkermarkt Möhnestraße / Hasselborn", 1. vereinfachte Änderung
Im Jahr 1997 war es Ziel der Aufstellung der Satzung der Stadt Brilon über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 "Bau- und Heimwerkermarkt Möhnestraße / Hasselborn" im nordöstlichen Bereich der Kernstadt zwischen der "Möhnestraße" im Norden und der Straße "Hasselborn" im Süden/Südosten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Heimwerkermarktes zu schaffen.
In den Jahren 2005 und 2006 war es Ziel der 1. vereinfachten Änderung der Satzung der Stadt Brilon über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 "Bau- und Heimwerkermarkt Möhnestraße/Hasselborn" den Markt um eine Cafeteria sowie eine Ausstellungsfläche für Gartenholz und -baustoffprodukte zu erweitern. Zur Realisierung der Veränderungen am "Bau- und Heimwerkermarkt" war es gleichzeitig Ziel der Planänderung, an der Nordwestseite, der Südwestseite und der Südostseite des Marktes eine 5 m bzw. 7 m breite Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. Änderung der Baugrenzen festzusetzen.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 22.09.1997, Rechtskraft der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
- 27.03.2006, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan