Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 065 "Kalvarienberg-Ackerstraße-Am Hollemann", 4. ordentliche Änderung
Ziel der 4. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 65 "Kalvarienberg-Ackerstraße- Am Hollemann" ist es, die städtebauliche Situation im Übergangsbereich der "Ackerstraße" in einen Wirtschaftsweg neu zu ordnen und planungsrechtlich zu regeln.
Die Stadt Brilon beabsichtigt, die „Ackerstraße“ von der Kreuzung „Am Hollemann“ in südliche Richtung auszubauen. Die „Ackerstraße“ geht im Südwesten von einer Straßenverkehrsfläche in einen Wirtschaftsweg über. Die festgesetzte Straßenverkehrsfläche endet auf Höhe des Flurstücks 1919 (Ackerstraße 59). Die Erschließung des westlich angrenzenden Flurstücks 1665 (Ackerstraße Nr. 61) sollte über eine ca. 5 Meter lange, nach Norden abknickende Verlängerung erfolgen. Die Fläche befindet sich im Privatbesitz und der Eigentümer ist nicht verkaufsbereit. Um die Erschließung des Flurstücks 1665 (Ackerstraße 61) sicherzustellen, soll die vorhandene Straßenverkehrsfläche um 12 m nach Südwesten verlängert werden. Diese Fläche ist im Bebauungsplan bisher als Wirtschaftsweg festgesetzt. Die Straßenverkehrsfläche hat eine Breite von 9 m. Das nach Norden abknickende Straßenteilstück auf der Parzelle 1919 mit einer Größe von 45 qm wird entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung als nicht überbaubare private Grundstücksfläche im –WA- Allgemeinen Wohngebiet festgesetzt.
Abgesehen von den vorstehend beschriebenen Änderungen bleiben alle weiteren Planinhalte genauso unverändert wie die bestehende bzw. planerisch festgesetzte Erschließung. Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 65 wird nicht tangiert.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 14.09.2017, Aufstellung als Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
- 14.09.2017, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 1 BauGB
- 14.09.2017, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
- 22.09.2017, Bekanntmachung der Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
- 28.09.2017 - 02.11.2017, Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gem. § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
- 02.10.2017 - 02.11.2017, Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes nebst Begründung und Anlagen gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2 ) BauGB
- 25.01.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) i.V.m.§ 13 a (1) Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan/-änderung der Innenentwicklung)
- 02.02.2018, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft