Bebauungsplan
Wülfte Nr. 001 "Am Bulster", 1. vereinfachte Änderung
Ziel des seit dem 03.07.1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Wülfte Nr. 1 "Am Bulster" war es, westlich und südwestlich des Ortskerns die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohngebieten zu schaffen. Ferner war es Ziel der Bebauungsplanaufstellung, den am Wohngebiet Am Bulster bestehenden Friedhof zu erweitern.
Gegenstand der seit dem 19.06.1969 rechtskräftigen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Bulster" und die bebaubaren Flächen im Bereich der Grundstücke Nr. 18 bis 21 geringfügig zu vergrößern. Wegen der Südhanglage wurde den Bauherren die Möglichkeit gegeben, ihre Gebäude möglichst an der Nordgrenze der Grundstücke zu errichten.
Am 24.06.1982 hat der Rat der Stadt Brilon die Änderung der Gestaltungsvorschriften im nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes beschlossen. Entgegen der bisherigen Festsetzungen soll für diesen Bereich des Bebauungsplanes eine Dachneigung von 25° - 35° zugelassen werden. Darüber hinaus sind Dachgauben, die eine maximale Länge von 2/3 der Gesamtdachlänge nicht überschreiten, zulässig.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 03.07.1967, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 19.06.1969, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
- 24.06.1982, Beschluss zur Änderung der Gestaltungsvorschriften
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Wülfte Nr. 003 "Unter der Schule"