Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 002 im Bereich der Kernstadt, Bereich westlich der Innenstadt - "Nahversorgungszentrum Mühlenweg"
Durch die 2. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich der Kernstadt, Bereich westlich der Innenstadt – “Nahversorungszentrum Mühlenweg“, wird die Darstellung einer ca. 9.800 qm großen “Wohnbaufläche“ (W) durch Umwandlung in ein -Sonstiges Sondergebiet “Großflächiger Einzelhandel“- mit der Zweckbestimmung “SB-Verbrauchermarkt“ (SO 7) sowie ein -Sonstiges Sondergebiet “Großflächiger Einzelhandel“- mit der Zweckbestimmung “Lebensmittel-Discounter“ (SO 8) ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 134 “Nahversorgungszentrum Mühlenweg“ angepasst (§ 13 a (2) Nr. 2 BauGB).
Ziel des B-Planes Nr. 134 war die Aufwertung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes am Mühlenweg zu einem sowohl nutzungstechnisch als auch gestalterisch modernen Nahversorgungszentrums durch die Errichtung eines SB-Verbrauchermarktes und eines Lebensmitteldiscounters. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung der bestehenden Bebauung / Nutzungen und sichert die ortsnahe Versorgung der Bevölkerung. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 24.05.2011, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
- 04.08.2011, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
- 18.04.2012, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung