Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 003 im Bereich der Kernstadt, Bereich an der Nordseite der "Keffelker Straße"
Durch die 3. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich der Kernstadt, -Bereich An der Nordseite der “Keffelker Straße“-, wird die Darstellung eines ca. 3.000 qm großen “Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung: großflächiger Einzelhandelsbetrieb für Bodenbeläge, Tapeten, Farben und Zubehör (SO)“ durch Umwandlung in eine Gemischte Baufläche (M) gleicher Größe ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen der 3. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 110 “Papestraße / Keffelker Straße“ angepasst (§ 13 a (2) Nr. 2 BauGB).
Ziel der 3. ordentlichen Änderung des B-Planes Nr. 110 ist es, am Standort Keffelker Straße durch die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) eine flexiblere, bedarfs- und zeitgemäße Nutzungsstruktur zu ermöglichen und das Planwerk für weitere Sortimente zu öffnen. Anstelle eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes können nun mehrere nicht großflächige Fachmärkte zugelassen werden. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 06.01.2012, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
- 18.01.2012, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
- 13.07.2012, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung