Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 006 im Bereich der Kernstadt, Bereich "Hellehohlweg-Frankenweg"

Durch die 6. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich der Kernstadt, -Bereich “Hellehohlweg-Frankenweg“-, wird die Darstellung einer ca. 0,5 ha großen -Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung “Kurgebiet“- (SO-KURG) durch Umwandlung in eine “Wohnbaufläche (W)“ gleicher Größe ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 143 “Hellehohlweg-Frankenweg" angepasst (§ 13 a (2) Nr. 2 BauGB).

Ziel des B-Planes Nr. 143 ist es, bereits überplante Flächen innerhalb des Siedlungsbereiches von Brilon ohne Neuinanspruchnahme von Freiräumen zu Wohnbauzwecken nutzbar zu machen. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

Übersichtskarte 6. FNP-Berichtigung
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 04.11.2020, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
  • 16.02.2021, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
  • 09.02.2022, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge