Flächennutzungsplan
111. FNP-Änderung Brilon-Stadt, Gewerbegebiet westlich der Hunderbecke

Ziel der Planverfahren ist es, einem am Gallbergweg ansässigen Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Standortsicherung eine gewerbliche Erweiterungsfläche im Bereich Streitfeld “westlich der Hunderbecke“ zur Verfügung zu stellen. Neben der betrieblich notwendigen Erweiterung des vorhandenen Firmengeländes soll ein Zusammenschluss der gegenwärtigen Betriebsflächen/Flurstücke sowie die Erschließung durch eine zweite Zufahrt ermöglicht werden. Neben den firmeneigenen Grundstücken der Antragstellerin werden auch Flurstücke Dritter sowie Kleinparzellen entlang der Bundesstraße in die Bauleitplanung einbezogen, um eine Lückenschließung/Abrundung zu erreichen.

Das Vorhabengebiet ist östlich der Möhnestraße und verkehrsgünstig an der unmittelbar westlich vorbeiführenden B 480 gelegen. Es befindet sich nördlich der Straße Ostring im Bereich der ehemaligen Klärteiche und wird im Norden von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Die östliche Grenze bildet die Fläche des Ver- und Entsorgungsbetriebes. Westlich schließt sich der Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129 b “Erweiterung Streitfeld“ an.

Der ca. 2,78 ha große Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst:

1. den beantragten Erweiterungsbereich mit zwei nördlich an den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 129 b angrenzenden Grundstücken - Flur 8, Flurstücke 353 (östlich der B 480 verlaufende Verkehrsbegleitfläche) und 141 (landwirtschaftliche Fläche)

2. die im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellten Flächen - Flur 8, Flurstücke 142 und 144 (jeweils teilweise), 510 und 511

3. die Grundstücke der Verkehrsflächen - Flur 8, Flurstücke 506, 507, 508 (teilw.) und 509 (teilw.)

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist vorgesehen, im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brilon eine ca. 1,92 ha großen “Fläche für Versorgungsanlagen; Abwasser“ und eine ca. 0,86 ha großen “Fläche für die Landwirtschaft“ in eine ca. 2,78 ha große “Gewerbliche Baufläche“ umzuwandeln.

Parallel dazu soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 149 ein -GE- Gewerbegebiet festgesetzt werden.

Übersichtsplan 111. FNPÄ
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 03.03.2022, Anfrage an die Regionalplanungsbehörde zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 (1) LPlG
  • 10.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.03.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 10.03.2022, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 10.03.2022, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Änderungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 10.03.2022, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 10.03.2022, Beschluss zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und (5) LPlG
  • 16.03.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.05.2022, Landesplanerische Stellungnahme der BezR gemäß § 34 (1) LPlG
  • 30.11.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 08.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 29.12.2022 - 31.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 30.11.2023, Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.12.2023, Anfrage an die Regionalplanungsbehörde zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 (5) LPlG
  • 06.12.2023 - 12.01.2024, Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TÖB gem. §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 11.12.2023 - 12.01.2024, Veröffentlichung des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 18.12.2023, Landesplanerische Stellungnahme der BezR gemäß § 34 (5) LPlG
  • 07.05.2024, Erneute Anfrage an die Regionalplanungsbehörde zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 (5) LPlG
  • 08.05.2024 - 31.05.2024, Erneute, inhaltlich und zeitlich eingeschränkte Behördenbeteiligung gem. § 4 a (3) i.V.m. § 4 (2) und § 2 (2) BauGB
  • 10.05.2024, Bekanntmachung der erneuten, inhaltlich und zeitlich eingeschränkten Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet / öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
  • 13.05.2024 - 31.05.2024, Erneute, inhaltlich und zeitlich eingeschränkte Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet /Öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
  • 17.05.2024, Erneute Landesplanerische Stellungnahme der BezR gemäß § 34 (5) LPlG
  • 04.07.2024, Feststellungsbeschluss
  • 19.07.2024, Antrag auf Genehmigung an die Bezirksregierung gemäß § 6 BauGB
  • 01.08.2024, Genehmigung der FNP-Änderung gem. § 6 BauGB durch die Bezirksregierung Arnsberg
  • 16.08.2024, Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung gem. § 6 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge