Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 092 "Gallberg", 1. ordentliche Änderung
Der seit dem 01.09.1995 rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 92 liegt im nordöstlichen Bereich der Briloner Kernstadt und setzt ein Industriegebiet (GI) fest, das der Unterbringung industrieller und gewerblicher Nutzungen dient.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, zukünftig die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 50 m im Änderungsbereich zu ermöglichen. Alle weiteren Planinhalte bleiben im Verhältnis zum Ursprungsplan unverändert bestehen.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 18.08.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.08.2022, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 18.08.2022, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
- 24.08.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 24.08.2022, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 08.09.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
- 02.02.2023, Beschlüsse zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und zur Einstellung des Verfahrens
- 09.02.2023, Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und der Verfahrenseinstellung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Brilon-Stadt Nr. 092 "Gallberg"