Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 150 "Ehemalige Nolte-Hallen"

Die Eigentümergemeinschaft des Areals der ehemaligen Nolte Hallen beabsichtigt, das Gelände neu zu entwickeln. Die bestehenden Gebäude sind marode und sollen abgerissen werden. Den ansässigen Betrieben soll eine Möglichkeit geboten werden, in dem Areal zu verbleiben; hierzu sollen neue Gewerbehallen entstehen. Ein großer Teil der Flächen soll hingegen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Es könnten ca. 140 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern entstehen und unterschiedliche Nachfragegruppen bedienen.

Zur Realisierung des Planvorhabens ist zunächst eine Anpassung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon notwendig. Das Verfahren zur 117. FNP-Änderung in der Kernstadt, Bereich "Ehemalige Nolte-Hallen" wird parallel zur Änderung des Regionalplanes durchgeführt.

Ferner wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit dem Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 150 “Ehemalige Nolte Hallen“ qualifizierte Bauleitplanung betrieben. Durch diesen Bebauungspan wird im Bereich des Kreisverkehres an der Freiladestraße -auf Höhe des Rewe-Marktes- ein Teil des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 118 “Bahnhofsumfeld“ überplant. Dies betrifft lediglich die dortigen Verkehrsflächen.

Das ca. 10,6 ha große Bebauungsplangebiet umfasst die Flurstücke 6/2, 364, 446, 454, 536, 582, 597, 598, 688, 710, 711, 720, 754, 755, 756, 761, 788, 789, 915, 916, 958, 1005, 1008, 1009, 1010, 1011, 1025, 1039, 1045 tlw., 1069 tlw., 1071 tlw., 1100 tlw., 1146, 1147, 1148 der Flur 62 in der Gemarkung Brilon.

Übersichtskarte BPlan Bri Nr. 150_ehemal. Nolte Hallen
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 11.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 04.07.2024, Beschluss zur Neuaufstellung im ordentlichen Änderungsverfahren gemäß § 2 (1) BauGB
  • 12.09.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.09.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 25.09.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 18.11.2024 - 19.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB

Parallelverfahren

Anhänge