Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 073 Kurgebiet (Bereich Forellenpark), 3. ordentliche Änderung (OT Gudenhagen)

Ziel des Planverfahrens ist es, auf Antrag eines Investors im Ortsteil Gudenhagen das ehemalige Gebäude der Kirche und des Albert-Schweizer-Zentrums unter Nutzung der vorhandenen Bausubstanz zu insgesamt sechs kleineren Wohnungen und Ferienwohnungen umzubauen.  Ergänzend dazu sollen sieben kleinere Wohn- und Ferienhäuser auf der angrenzenden Freifläche entstehen. Es soll dort sowohl Dauer- als auch Ferienwohnen möglich sein.

Zur planungsrechtlichen Umsetzung soll der rechtskräftige Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 "Kurgebiet" (Bereich "Forellenpark") im Bereich der Vorhabengrundstücke (betroffen sind die Parzellen 997, 998, 637 und 1025) durch ein ordentliches Änderungsverfahren überplant werden und anstelle des bisherigen Allgemeinen Wohngebietes -WA- und der Fläche für den Gemeinbedarf ein SO - Sondergebiet - gem. § 11 (2) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Gebiet für die Fremdenbeherbergung“ festgesetzt werden. Nach der Art der Nutzung ist hier eine Mischung von Fremdenbeherbergung oder Ferienwohnen einerseits sowie Dauerwohnen andererseits zulässig. 

Der Ortsteil Gudenhagen-Petersborn ist aufgrund seiner Infrastrukturausstattung und der Lage als ergänzender Entwicklungsbereich der Kernstadt anzusehen. Gemäß dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Brilon aus dem Jahr 2020 gibt es durchaus einen Bedarf an Wohnungen der sog. Starterhaushalte mit Personen unter 25 Jahren, die auch das Planungsbüro als mögliche Zielgruppe des oben beschriebenen Dauerwohnens vor Augen hat.

Übersichtsplan BPlan Brilon Nr. 73 3.ordentl. Änderung
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.02.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB

Anhänge