Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 008 im Bereich der Kernstadt -Bereich zwischen Derkere Straße, Südstraße und Krumme Straße-
Durch die 8. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich der Kernstadt -Bereich zwischen Derkere Straße, Südstraße und Krumme Straße- wird die Darstellung einer ca. 0,51 großen "Gemischten Baufläche" (Kerngebiet -MK-) durch Umwandlung in eine ca. 0,34 ha große "Gemischte Baufläche" (M) und eine ca. 0,17 ha große "Wohnbaufläche" (W) sowie einer ca. 0,37 ha großen "Wohnbaufläche" (W) durch Umwandlung in eine gleichgroße "Gemischte Baufläche" ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 80 a “Bereich zwischen Derkere Straße-Südstraße-Niedere Mauer“ (Kurgebiet) angepasst.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 80 a ist es, bauliche Aktivitäten innerhalb der Kernstadt planungsrechtlich zu steuern und Neubauvorhaben im Plangebiet in Form einer moderaten und an die vorhandene Bebauung angepassten Nachverdichtung zu ermöglichen. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 18.12.2023, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
- 12.02.2024, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
- 24.07.2024, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung