Bebauungsplan
Gudenhagen-Petersborn Nr. 002 "Kupferschlage-Krahwinkel", 1. ordentliche Änderung
Der seit November 2003 rechtskräftige Bebauungsplan Gudenhagen-Petersborn Nr. 2 "Kupferschlage-Krahwinkel" setzt in seinem Geltungsbereich von insgesamt 12,7 h zu einem Großteil "Sondergebiete, die der Erholung dienen" mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet sowie ein Kursanatorium fest. Er setzt sich aus zwei separaten Teilbereichen zusammen: Teilbereich 1 "Kupferschlage" mit 6,4 ha sowie Teilbereich 2 "Krahwinkel" mit 6,3 ha.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Gudenhagen-Petersborn Nr. 2 "Kupferschlage-Krahwinkel" wurden in dem Änderungsbereich im Teilbereich 1 "Kupferschlage" die planungsrechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Verkehrserschließung und den Anschluss der Wochenendhäuser an die öffentliche Kanalisation bzw. den Sammler zur Kläranlage Pulvermühle geschaffen. Gleichzeitig wurde der Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz realisiert.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 28.11.2003, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 05.07.2006, Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gudenhagen-Petersborn Nr. 2 "Kupferschlage-Krahwinkel" gem. § 10(3) BauGB