Flächennutzungsplan
080. FNP-Änderung Brilon-Stadt, Bereich "Hinterm Schönschede", Campingplatz (Erweiterung)

Die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon, im Bereich "Hinterm Schönschede", Campingplatz (Erweiterung) dient vorrangig der Ausweisung eines Ferienhausgebietes und eines Campingplatzgebietes. Hierzu werden Teilflächen des früheren Campingplatzgebietes als Flächen für Ferienhäuser dargestellt (Bereich 2). Des weiteren soll eine Ausdehnung des bereits rechtskräftigen Campingplatzgebietes in Richtung Westen erfolgen (Bereich 1). Die Gesamtfläche der Sondergebiete, die der Erholung dienen, Zweckbestimmung Campingplatz und Zweckbestimmung Ferienhäuser beträgt 19,9 ha.

Des weiteren beinhaltet die 80. FNP-Änderung die Zurücknahme des Geltungsbereiches eines ca. 4,7 ha großen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" südlich des Naturschutz-gebietes "Ammertenbühl" (Bereich 3) zugunsten einer Darstellung
- als Grünfläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit der
Zweckbestimmung "Golf" (ca. 2,4 ha)
- als Fläche für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. Nr. 9 a BauGB
(ca. 0,9 ha) bzw.
- als Fläche für Wald nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB (ca. 1,4 ha).

Zusätzlich wird der Geltungsbereich des früheren Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Fläche für Freizeitnutzungen" nordöstlich des Naturschutzgebietes "Ammertenbühl" (Bereich 4) zugunsten einer Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. Nr. 9 a BauGB (ca. 6.4 ha) zurückgenommen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 13.03.2008, Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung gem. § 6 BauGB

Anhänge