Rahmenplan
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Fortschreibung 2023/2024

Das derzeit gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl wurde 2011 beschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerung des Einzelhandels haben sich in den letzten Jahren verändert und bedürfen einer Aktualisierung. Die nun vorliegende Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2023/204 beinhaltet neben einer umfassenden Marktanalyse der Einzelhandelsstrukturen im Brühler Stadtgebiet konkrete Planungsziele für die Entwicklung der Gewerbeflächen in Brühl-Ost, der Brühler Innenstadt und neuer Nahversorgungsstandorte im Brühler Norden und Süden sowie die aktualisierte Sortimentsliste. Das räumlich funktionale Zentrenkonzept soll als Planungsgrundlage für die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Brühler Stadtgebiet dienen.

Ansprechperson

  • Frau Beate Müller, Telefon: 02232/79-5160, E-Mail: bmueller@bruehl.de
  • Frau Dijana Mauer, Telefon: 02232/79-5150, E-Mail: dmauer@bruehl.de
  • Frau Liessa Völlmecke, Telefon: 02232/79-5180, E-Mail: lvoellmecke@bruehl.de
  • Frau Sarah Kaiser, Telefon: 02232/79-5130, E-Mail: skaiser@bruehl.de

Verfahrensschritte

  • 02.08.2024 - 13.09.2024, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Anhänge