HB_Nr. 13 2. ve Änderung_An der Zillestraße Bebauungsplan
Mit der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 An der Zillestraße soll ein baulicher Lückenschluss auf einem straßenbegleitenden Gartengrundstück im Bereich der Zillestraße, Ecke Engerstraße ermöglicht werden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 sieht sowohl entlang der Zillestraße, als auch entlang der Engerstraße eine straßenbegleitende Bebauung mit entsprechend durchgängig festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen vor. Lediglich im Bereich des vorliegenden Änderungsgebietes sieht der Bebauungsplan für den Gartenbereich des Grundstücks Engerstraße Nr. 90 an der Zillestraße eine Baulücke vor, um hier mehrere Baumstandorte gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB zum Erhalt festzusetzen. Zum heutigen Zeitpunkt sind die festgesetzten Baumstandorte allerdings nicht mehr vorhanden, sodass der Festsetzungszweck nicht mehr gegeben ist. Auf Anfrage der Grundstückseigentümer soll für den in Rede stehenden Bereich nun eine zusätzliche Baumöglichkeit und somit ein baulicher Lückenschluss entlang der Zillestraße geschaffen werden.
Ansprechperson
- Herr Ralf Müller, Telefon: 05223161315, E-Mail: r.mueller@buende.de
- Frau Eva-Marie Obermark, Telefon: 05223/161-269, E-Mail: e.obermark@buende.de
Verfahrensschritte
- 11.04.2023 - 12.05.2023, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.04.2023 - 12.05.2023, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 07.11.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Anhänge
Dokumente
- HB_13_2vAe (PDF, 2,45 MB)
- HB_13_2vAe_Begründung (PDF, 3,78 MB)