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AL_Nr. 9_Gebiet zwischen Osnabrücker Straße und Karrenbruch Bebauungsplan
Innerhalb der Plangebietsgrenze befindet sich nördlich eine alte Hofanlage. Die restliche Fläche stellt landwirtschaftliche Nutzfläche dar. Auf Grund des geplanten Rückbaus des Bestandsgebäudes und das Aufgeben der Bewirtschaftung der Ackerfläche soll auf dieser Fläche Wohnbauland entstehen. Im Osten und Westen schließen sich Wohngebiete mit größtenteils Einfamilienhausnutzung an, sodass die Ackerfläche eine Lücke zwischen diesen beiden Bereichen darstellt. Durch das Vorhaben erfolgt ein Lückenschluss.
Ansprechperson
- Herr Ralf Müller, Telefon: 05223161315, E-Mail: r.mueller@buende.de
- Frau Vera Stieve, Telefon: 05223/161-229, E-Mail: v.stieve@buende.de
Verfahrensschritte
- 05.06.2023 - 14.07.2023, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.10.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Dokumente
- AL_9_Plandarstellung (PDF, 12,53 MB)
- Bekanntmachung Satzungsbeschluss AL_Nr. 9_Gebiet zwischen Osnabrücker Straße und Karrenbruch (PDF, 281,79 KB)
- AL_9_Begründung (PDF, 3,46 MB)