Bebauungsplan
An der Hautschule / Bismarkstraße (1.Änderung)
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Stadt Dormagen - Fachbereich Städtebau / Stadtplanung, Telefon: , E-Mail: stadtplanung@stadt-dormagen.de
Verfahrensschritte
- 27.09.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Bezüge zu anderen Planverfahren
- An der Hauptschule / Bismarkstraße
Ist eine Änderung von