35. Änderung - Viehfeld III
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 Gewerbe- und Industriegebiet Viehfeld II wurde aufgrund der geplanten Ansiedlung eines Speditionsunternehmens und dem Gliederungserfordernis für die Gewerbeflächen ein Ausschluss von Betriebswohnungen in einem Teilbereich des Gewerbegebietes festgesetzt.
Damit stehen im Gewerbe- und Industriegebiet Viehfeld II nur noch wenige Gewerbegrundstücke für kleinere Betriebe, die typischerweise mit Betriebswohnungen verbunden sind, zur Verfügung.
Um auf einen möglichen Bedarf zeitnah reagieren zu können, ist durch das Planungsbüro Nagelmann & Tischmann aus Rheda-Wiedenbrück zunächst eine Rahmenplanung für die Erweiterung des Gewerbegebietes erstellt worden. Auf der Grundlage dieser Rahmenplanung sollen der rechtskräftige Flächennutzungsplan geändert, und zu einem späteren Zeitpunkt ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ansprechperson
- Herr Philipp Hilje, Telefon: 02508 / 995-1203, E-Mail: p.hilje@drensteinfurt.de
- Herr Christoph Britten, Telefon: 02508 / 995-1200, E-Mail: c.britten@drensteinfurt.de
Verfahrensschritte
- 19.06.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.08.2006 - 29.09.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 27.11.2006 - 27.12.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 18.06.2007, Feststellungsbeschluss
- 29.08.2007 - 07.09.2007, Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- 08.09.2007, Wirksamwerden des Flächennutzungsplans nach § 6 (5) BauGB
Planunterlagen und Änderungen
- Plandarstellung
- Begründung