3.09 - Meerkamp - 1. Bauabschnitt
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweils angegebenen Ansprechpartner auf. Aus der Plankarte zum 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes 3.09 "Meerkamp" ist die maximale Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude ersichtlich. Die textlichen Festsetzungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten, da hier die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäude näher bestimmt wird. Bei Rückfragen sind Ihnen die unten genannten Ansprechpartner gerne behilflich.
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ansprechperson
- Herr Philipp Hilje, Telefon: 02508 / 995-1203, E-Mail: p.hilje@drensteinfurt.de
- Herr Christoph Britten, Telefon: 02508 / 995-1200, E-Mail: c.britten@drensteinfurt.de
Verfahrensschritte
- 24.05.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.04.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.07.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Planunterlagen und Änderungen
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Straßenendausbauplanung
- Originalplan
- Bebauungsplanänderungen