Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Drensteinfurt
Die Stadt Drensteinfurt verfügt über ein beschlossenes kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahre 2010. Dieses ist im Jahre 2013 erstmals fortgeschrieben worden. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept sind die wesentlichen Zielsetzungen und Grundsätze der Drensteinfurter Einzelhandels- und Standortentwicklung dargelegt. Das bestehende Konzept soll nun an die aktuellen Herausforderungen in der Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der spezifischen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Ausgangssituation sowie gleichzeitig der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ziel seitens der Stadt Drensteinfurt ist es dabei nach wie vor, die Innenstadt im Zuge der gegenwärtigen Strukturwandelprozesse zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu verstärken. In diesem Kontext sind einerseits die besonderen städtebaulichen Herausforderungen, andererseits die veränderten Rahmenbedingungen auf der Angebotsseite (z.B. steigende Standortanforderungen) sowie der Nachfrageseite (z.B. demographischer Wandel, Individualisierungsprozesse, Änderungen im Konsumverhalten) zu berücksichtigen und konzeptionell zu würdigen. Weiterhin gilt es, in der Gesamtstadt auch weiterhin eine ausgewogene, positive Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der bedingt durch signifikante Wohnbauentwicklungsmaßnahmen perspektivisch wachsenden Einwohnerzahl eine angemessene Nahversorgungsstruktur zur Verfügung gestellt werden.
Ansprechperson
- Herr Philipp Hilje, Telefon: 02508 / 995-1203, E-Mail: p.hilje@drensteinfurt.de
- Herr Christoph Britten, Telefon: 02508 / 995-1200, E-Mail: c.britten@drensteinfurt.de
Verfahrensschritte
- 09.11.2022 - 31.12.2022, Behördenbeteiligung
- 21.11.2022 - 31.12.2022, Öffentlichkeitsbeteiligung
Planunterlagen und Änderungen
- alte Einzelhandels- und Zentrenkonzepte
- Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Drensteinfurt