In der Ortsgemeinde Römerberg besteht derzeit eine erhöhte Nachfrage nach gewerblichem Bauland durch ortsansässige Gewerbebetriebe. Da diese Baulandnachfrage im bestehenden Gewerbegebiet westlich der Ortslage Berghausen an der B9 „Äußere unter Mühlweggewanne sowie krumme Gewann und Spitel sechs Morgen" nicht mehr gedeckt werden kann, soll die Fläche südlich der K 27 im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet im Sinne der Eigenentwicklung als gewerbliche Baufläche entwickelt werden. Die Fläche bietet sich aufgrund ihrer Lage im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet sowie aufgrund der guten Verkehrsanbindung zur Ausweisung der benötigten gewerblichen Baufläche an.
Weiterhin ist unter Berücksichtigung der freiraumschützenden Vorgaben des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar eine Deckung des örtlichen gewerblichen Bauflächenbedarfs nur westlich der Ortslage südlich der K 27 sinnvoll möglich.
Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um derzeit unbebaute Grundstücke. Das Gebiet umfasst neben intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen auch mehrere alte Baum- und Gehölzbestände sowie Grabelandflächen und einen kleinen Weinberg.
Da die Fläche bisher dem unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, wird zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Planerische Zielsetzungen der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dabei insbesondere