Flächennutzungsplan

Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

Die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen sieht sich in der Pflicht, die Ziele der Energiewende sowie Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels zu unterstützen. Daher ist die Verbandsgemeinde gewillt, Vorhaben zur Förderung der erneuerbaren Energien planungsrechtlich zu ermöglichen.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Römerberg aus dem Jahr 2005 ist nordöstlich der Siedlungsfläche eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen mit einer Flächengröße von ca. 49 ha dargestellt. Die Flächendarstellung erfolgte auf Grundlage einer am 13.06.2007 abgeschlossenen interkommunalen Vereinbarung gemäß § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB zwischen der Stadt Speyer, der Gemeinde Römerberg sowie der Verbandsgemeinde Dudenhofen. Diese Vereinbarung gemäß § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB ersetzt einen gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan und ist verbunden mit einer Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen für die gesamten sonstigen Flächen der früher verbandsfreien Gemeinde Römerberg, der früheren Verbandsgemeinde Dudenhofen und der Stadt Speyer.

Da die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen auch zukünftig die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet planerisch steuern möchte und sich zugleich jedoch in Bezug auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen seit 2007 verschiedene Rahmenbedingungen geändert haben, wurde es erforderlich, das im Flächennutzungsplan dargelegte Konzept zur Steuerung von Windenergieanlagen insgesamt zu überprüfen und fortzuschreiben.

Mehrere Windkraftanlagenbetreiber beabsichtigen, auf Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen weitere Windenergieanlagen zu errichten. Planungsrechtlich sind diese zusätzlich geplanten Windenergieanlagen jedoch gegenwärtig unzulässig, da sie außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsfläche liegen.

Planerische Zielsetzung der Verbandsgemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine weitergehende Förderung des Ausbaus erneuerbare Energien. Daher sollen zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen auf Grundlage eines gemarkungsweiten Konzepts planungsrechtlich durch eine Verankerung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan vorbereitet und ermöglicht werden.

In seiner Sitzung am 11.04.2022 hat der Verbandsgemeinderat Römerberg-Dudenhofen beschlossen, den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen.

Grundlage für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist eine flächendeckende Studie „Untersuchung zur Steuerung von Windenergieanlagen“ (Planungsbüro Piske, 22.06.2023), in der nach einheitlichen Kriterien eine Bewertung der Flächeneignung für Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen durchgeführt wurde.

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