Bebauungsplan
Südlich Boligweg (OG Dudenhofen)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wurde bisher überwiegend von einem Autohaus genutzt. Nachdem sich abzeichnete, dass der Flächenbedarf für diese Nutzung deutlich sinken wird, musste eine städtebaulich angemessene zukünftige Nutzung planungsrechtlich festgelegt werden. Es wurde deshalb eine Umnutzung von Teilflächen in Wohnbaugrundstücke angestrebt. Dies ist durchaus im Sinne der städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde, um damit einen Teil der Wohnungsflächennachfrage in Dudenhofen zu befriedigen.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.04.2003, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 05.05.2003 - 19.05.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 05.09.2003 - 17.10.2003, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 04.12.2003, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 18.12.2003, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 29.12.2003 - 30.01.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 06.05.2004, Abwägungsbeschluß
- 06.05.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.06.2004, Ausfertigung
- 25.06.2004, Benachrichtigung der Einsender
- 08.07.2004, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 08.07.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Daten