Bebauungsplan
Ost, Änderung 1 (OG Harthausen)
Die Änderung I zum Bebauungsplan "Ost" umfasst drei inhaltliche Bereiche :
1. Anhebung der Trauf- und Firsthöhe
2. Anpassung der Gebäudetypen an das Ergebnis der Umlegung
3. Hauptfirstrichtung
1. In der Änderung wird für das Allgemeine Wohngebiet und das Mischgebiet
die zulässige Trauf- und Firsthöhe um jeweils 0,50 m angehoben.
2. Bei den Grundstücken 5863, 5864 u. 5865 waren bislang Doppelhäuser
vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Grundstücksgrößen erschien es
sinnvoll, den Bauplatz 5865 mit einem Einzelhaus bebauen zu dürfen.
Die Grenzlinie zwischen Einzel- und Doppelhausbebauung wird daher im
Bebauungsplan entsprechend verschoben.
3. Die Firstrichtung kann im Einzelfall gedreht werden, wenn eine Nutzung
der Dachflächen zur passiven Solarenergiegewinnung erfolgt.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 27.05.2004, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 27.05.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 19.07.2004 - 03.09.2004, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 29.07.2004, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 29.07.2004, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 09.08.2004 - 10.09.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.11.2005, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 02.12.2005, Benachrichtigung der Einsender
- 02.12.2005, Abwägungsbeschluß
- 05.12.2005 - 19.12.2005, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3) und § 4(4) BauGB
- 09.12.2005, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 06.04.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.04.2006, Ausfertigung
- 27.04.2006, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 27.04.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung