Bebauungsplan

Erweiterung Gewerbegebiet Ost-Änd. 1 (OG Hanhofen)

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Ost“ hat sich ein Lebensmittel-Discounter angesiedelt. Dieser Lebensmitteldiscounter benötigt jedoch angesichts der geringen Kundenfrequenz die ursprünglich vorgesehene Stellplatzflächen nicht vollständig. Vielmehr ist bislang ein ca. 20 m breiter Streifen am nördlichen Grundstücksrand unbebaut.

Um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes zu ermöglichen, strebt der Grundstückseigentümer daher eine Bebauung dieses nördlichen Randstreifens mit einer gewerblichen Bebauung an. Abzusehen ist, dass sich eine Einzelhandelsnutzung ansiedeln wird.

Auch nach Ansiedlung des Lebensmittel-Discounters bestehen in Hanhofen weiterhin Defizite im Bereich der örtlichen Nahversorgung, insbesondere, nachdem es bislang nicht gelungen ist und mittelfristig voraussichtlich auch nicht gelingen wird, im Ortsmittelpunkt ein Wohn- und Geschäftshaus mit verschiedenen Ladengeschäften zu realisieren.

Eine ergänzende Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben geringerer Größe, also insbesondere z.B. einer Bäckerei, einer Metzgerei oder eines Getränkemarktes, entspricht daher unter der Maßgabe, dass eine Realisierung im Ortskern nicht anzunehmen ist, grundsätzlich den Zielen der weiteren Ortsentwicklung.

Nachdem für eine ergänzende Bebauung im nördlichen Randbereich des Planungsgebietes bislang kein Baufenster vorgesehen ist, wird eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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