Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan II der ehem. Verbandsgemeinde Dudenhofen mit ihren Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen
Die Verbandsgemeinde Dudenhofen hat mit der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes II der Verbandsgemeinde Dudenhofen im Jahr 1999
die planngsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung weiterer Neubaugebiete geschaffen, die die Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen mit der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne in die Tat umsetzen können. Die Erforderlichkeit der Neufassung des Flächennutzungsplanes war u.a. auch in der Entwicklung der Wohnbevölkerung, der Wohnbebauung. der Entwicklung im Gewerbegebietsbereich sowie der Einbeziehung, d.h. redaktionelle Übernahme aller bisherigen Fortschreibungspläne des Flächennutzungsplanes, begründet.
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
- Frau Jennifer Magin, Telefon: 06232/656-176, E-Mail: jennifer.magin@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 13.08.1991, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.02.1992, Bürgerversammlung
- 22.08.1996, Bürgerversammlung
- 27.10.1997 - 12.12.1997, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 30.06.1998, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 30.06.1998, Abwägungsbeschluß
- 17.08.1998 - 18.09.1998, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.11.1998, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 15.01.1999 - 29.01.1999, Erneute öffentliche Auslegung gem. §4a (3) und § 4(4) BauGB
- 27.07.1999, Genehmigung durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
- 02.08.1999, Ausfertigung
- 06.08.1999, Rechtskraft
Anhänge