Bebauungsplan

Gewerbegebiet Südwest, Teil I und II, Änderung und Erweiterung III (OG Dudenhofen)

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat konkrete Kaufangebote für kleinere Gewerbeeinheiten im Gewerbegebiet Südwest vorliegen. Deswegen war es sinnvoll, das gemeindeeigene Grundstück 4762 in drei Gewerbegrundstücke zu teilen und die Erschließung dieser Einzelflächen neu zu planen.

Darüber hinaus war die Zufahrt nördlich des Autohauses (Flurstück 4751/3) sehr beengt. Durch einen Geländezukauf konnte hier eine funktionierende Erschließung zu den westlichen Grundstücken im hinteren Bereich des Gewerbegebietes erreicht werden.

Die Voraussetzungen für die Durchführung der Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB liegen vor. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt; UVP-pflichtige Vorhaben werden nicht zugelassen und Natura2000-Flächen werden nicht berührt.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Impressum | Datenschutz