Bebauungsplan
Iggelheimer Straße (OG Dudenhofen)
Die im Ortsentwicklungsplan von 1988 formulierten Ziele wie die Gestaltung der Ortseinfahrt, Verkehrsberuhigung und die Schulwegsicherung werden durch den Bebauungsplan "Iggelheimerstraße" für diesen Teilbereich in einer rechtverbindlichen Form umgesetzt.
Dabei sind die vorrangigen Ziele des Bebauungsplans im betreffenden Straßenraum die Realisierung von Maßnahmen zur:
- Sicherung des Schulweges durch das Anlegen eines straßenbegleitenden Radweges
- Geschwindigkeitsdämpfung des fließenden Verkehrs
- Erhöhung der Wohnumfeldqualität für die betroffenen Anlieger und der Gestaltqualität der Ortseinfahrt
Daneben soll die geordnete städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Bebauung sichergestellt werden. Auch die Erhaltung des typischen Ortsbildes un der gestalterische Einfügung zukünftiger Umbau- und Neubauvorhaben soll gesichert werden.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 09.02.1989, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.06.1990, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 02.07.1990 - 03.08.1990, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 27.08.1990 - 08.10.1990, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 25.03.1992, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 16.04.1992, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 27.04.1992 - 29.05.1992, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 07.12.1992, Benachrichtigung der Einsender
- 02.05.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.11.1997, Ausfertigung
- 05.12.1997, Rechtskraft
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung