Die Bebauungspläne "Gewerbegebiet Südwest - Teil I" vom 30.01.1991 und "Gewerbegebiet Südwest - Teil II" vom 26.05.1993 wurden zwischenzeitlich erschlossen und sind jetzt in Teilen bebaut.
Aus wirtschaftlichen, eigentumsrechtlichen und umlegungstechnischen Gründen sollen diese Pläne zusammengefügt und in den gemeinsamen Plan einige, die Grundzüge der Planung allerdings nicht berührende, Änderungen eingearbeitet werden.
Durch Änderung bzw. Ergänzung der textlichen Festsetzungen soll künftig die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten für Betriebsinhaber sowie Aufsichts- und Bereitschaftspersonen auf maximal 2 Einheiten je Gewerbegrundsück beschränkt werden. Damit wird die Bewohnerzahl im Gebiet möglichst klein gehalten und eventuell störende Einwirkungen auf einen nur kleinen Personenkreis beschränkt.
Einige geringfügige zeichnerische Änderungen ergeben sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Baulandumlegung und aus einer veränderten Grundstücksteilung und seitlich verschobenen Randbegrünung entlang der bisherigen mittleren Gebietsgrenze.
Um diese Änderungen planungsrechtlich abzusichern, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dudenhofen die Aufstellung eines gemeinsamen Änderungsplanes beschlossen.