Bebauungsplan

Süd, Änderungsplan I und Erweiterungsplan I (OG Dudenhofen)

Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da bei einem Teil der bisher erstellten Bauten über Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den ursprünglichen planerischen und textlichen Festsetzungen abgewichen wurde und die Bebauung auf den restlichen Grundstücken jetzt allgemein den geänderten Festsetzungen angeglichen werden soll.

Bei den noch freien Grundstücken soll die bisher ausgewiesene Baulinie auf (vordere) Baugrenzen umgestellt werden, um den vorliegenden Bauwünschen hinsichtlich der Stellung der Gebäude auf dem Grundstück und der Grundrißgestaltung einschließlich der Zuordnung der Freisitzplätze besser gerecht zu werden.

Die Zahl der Vollgeschosse - hier vorwiegend im Grenzbereich zwischen der 1 1/2 - und der 2 - geschossigen Bebauung - entspricht nicht immer den Vorgaben des rechtskräftigen Planes. Für die freien Grundstücke soll daher eine Überprüfung und Anpassung an den vorliegenden Tatbestand erfolgen.

Für das als Sondergebiet zur Errichtung einer Ladengruppe ausgwiesene Teilbereich an der dolf-Kolping-Straße hat sich kein Interessent für die Errichtung und den Betrieb von Läden finden lassen. Daher ist im Gebiet die Vorhaltung von Grundstücken zum Bau von Läden nicht mehr angebracht.

Das Baugebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 30,15 ha.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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