Bebauungsplan

Silz (OG Hanhofen)

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dudenhofen, Teilbereich Hanhofen, ist das Gelände des Bebauungsplanes als "Splitterbebauung" ausgewiesen. Die zwischenzeitlich eingetretene Entwicklung in diesem Gemarkungsbereich erfordert jedoch eine Änderung dieser Ausweisung. Daher wird im z. Zt. in Aufstellung befindlichen Änderungsplan I zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde in Anpassung an die tatsächlich vorhandene Nutzung eine Kennzeichnung dieser Fläche als "Mischgebiet" vorgesehen.

Das Bebauungsplangebiet liegt im Südwesten der Gemeinde Hanhofen unmittelbar östlich der Kreisstraße 26. Die Grundstücke beiderseits des von der Kreisstraße nach Osten abzweigenden Silzweges sind bereits bebaut, oder sind durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen. Auf den weiter östlich angrenzenden Grundstücken findet z. Zt. eine gemischte Nutzung statt: an der Erschließungsstraße stehen einige meist 1- oder 2-geschossige Wohngebäude; der rückwärtige Bereich wird überwiegend als Lagerplatz für Altmetalle genutzt. Die gleiche Nutzung von Bau- und Freiflächen ist auch in einem ca. 150 m weiter südlich liegenden Bereich zu finden.

Diese besondere gewerbliche Nutzung der Grundstücke soll durch Aufstellung eines Bebauungsplanes rechtlich abgesichert werden, da die zunächst "wild" entstandene Nutzung sich zwischenzeitlich so verfestigt und durch einige Baugenehmigungen stellenweise auch eine rechtliche Absicherung erfahren hat, dass eine Aufhebung, oder Verlagerung dieser Nutzung nicht mehr möglich ist. Stattdessen soll das Gebiet jetzt baulich und gestalterisch geordnet werden, um gleichzeitig eine Zusammenfassung der bisher an mehreren Stellen der Gemarkung vorhandenen Altmetall-Lagerplätze zu erreichen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ausweitung der Lagerplatznutzung in Verlängerung des Silzweges.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor der endgültigen Genehmigung des Änderungsplanes I zum  Flächennutzungsplan ist aus dringenden Gründen notwendig:

Um für diese Maßnahmen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hanhofen die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BBauG beschlossen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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