Bebauungsplan
Silz - Änderungsplan I (OG Hanhofen)
Die Änderung des rechstkräftigen Bebauungsplanes erfolg für beide Teilbereiche aus wichtigen städtebaulichen Gründen. Diese liegen zunächst in dem allgemeinen Planungsziel nach einer besseren baulichen Nutzung, d.h. einer Verdichtung eines bereits erschlossenen und bisher nur z.T. bebauten Gebietes im Sinne einer "Innenentwicklung". Hinzu kommt die Forderung nach einer wirksamen Bestandssicherung der am Ort vorhandenen Gewerbebetriebe. Der nur relativ schwache Besatz der Gemeinde Hanhofen mit gewerblichen Arbeitsplätzen erfordert zwingend den Erhalt der gewerblichen Nutzung im Gebiet Silz und damit die Zustimmung zu zusätzlichen, für die Existenz der Betriebe notwendigen Bauten.
Um diese Zielsetzung nach einer Verbesserung der Ortsstruktur Rechnung zu tragen und um die planungsrechtliche Absicherung der vorliegenden Bauwünsche zu erreichen, hat der Ortsgemeinderat der Gemeinde Hanhofen die Aufstellung eines Änderungsplanes nach BauGB beschlossen.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 06.07.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.08.1993, Bürgerbeteiligung
- 22.12.1993, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 13.01.1994, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 24.05.1994, Abwägungsbeschluß
- 24.05.1994, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 09.06.1994, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 20.06.1994 - 04.07.1994, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 31.01.1995, Abwägungsbeschluß
- 31.01.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.04.1996, Benachrichtigung der Einsender
- 30.04.1996, Ausfertigung
- 15.05.1996, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 15.05.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung