Die Gemeinde Harthausen hat in den vergangenen Jahren westlich der Kreisstraße 26 (Hanhofer Straße) ein rd. 5,0 ha großes Gewerbegebiet erschlossen. Die hier verfügbaren Grundstücke wurden zwischenzeitlich alle bebaut, oder an Bauinteressenten vergeben. Einige der im Gebiet ansässigen Betriebe wurden aus dem Ort hierhin verlagert - meist wegen einer beengten Lage zwischen der übrigen Bebauung. Vereinzelt wurden auch neue Betriebe angesiedelt.
Die Gemeinde Harthausen muss neben ihrer Funktion als Wohngemeinde auch die Eigenentwicklung auf gewerblichem Sektor sichern. Sie muss daher die notwendigen planerischen Voraussetzungen schaffen, um die vorhandenen gewerblichen Arbeitsplätze am Ort zu halten und möglichst neue Arbeitsplätze, u. a. als Ersatz für in letzter Zeit verlorengegangene Plätze, zu schaffen.
Im Bereich des Gewerbegebietes "Kohlplatte und Rinderplatz" stehen keine Erweiterungsflächen mehr für expandierende Betriebe, oder für eine weitere Verlagerung von im Ort beengt liegenden Betrieben zur Verfügung. Die Gemeinde will daher eine neue Fläche für gewerbliche Zwecke in möglichst kurzer Entfernung zum bestehenden Gewerbegebiet und in verkehrs- und versorgungsgünstiger Lage erschließen. Dafür bietet sich der Bereich "Pfaffensee" unmittelbar östlich der K 26 an. Er liegt abseits der Wohnbebauung und in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Gewerbegebiet, so dass erforderlichenfalls auch Teile von Betrieben beiderseits der Kreisstraße liegen könnten.
Eine rd. 2,9 ha große gewerblich genutzte Fläche wurde als 1. Erschließungsabschnitt in dem Bebauungsplan "Pfaffensee" vorgesehen. Da aufgrund des z. Zt. abschätzbaren, "innerörtlichen Bedarfs" zusätzliche Gewerbeflächen benötigt werden, soll das Gebiet in östlicher Richtung erweitert werden.
Um für die Erschließung der Bebauung des Gebietes die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Rat der Ortsgemeinde Harthausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BauGB beschlossen.