Die Ortsgemeinde Harthausen führt das Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung eines bereits vorhandenen Vereinsgeländes des Motorradclubs Harthausen durch. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Vereinsanlagen. Mit dem Bebauungsplan soll die bereits vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigungsfähig werden. Zugleich soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Umnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes und eine geringfügige Erweiterung geschaffen werden.
Die vielfältigen Versuche der Gemeinde in den letzten Jahren, innerhalb der Gemarkung Harthausen ein zentrales Vereinsgelände auszuweisen, werden nicht mehr weiter verfolgt, da bei der Verlagerung des Hundesportvereins aus dem Modenbachtal heraus kein Standort gefunden werden konnte, der auch für den Motorradclub e. V. Harthausen geeignet gewesen wäre. Zugleich ist mit dem neuen Standort für den Hundesportverein eine Verlagerung dieses Vereins in den Bereich der Ziegelei ausgeschlossen.
Da nach Aufgabe der Planung eines zentralen Vereinsgeländes nur noch eine einzelfallbezogene Planung für den Motorradclub möglich ist, hat die Gemeinde Harthausen im Laufe des Planaufstellungsverfahrens eine Wechsel vom klassischen Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vollzogen.