Bebauungsplan
Ortsmitte, Teilbereich II - Änderung 1 (OG Harthausen)
Der Ortsgemeinderat Harthausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte, Teilbereich II" beschlossen.
Planerische Zielsetzungen der Gemeinde für die Änderung des Bebauungsplanes sind insbesondere
- Ermöglichung einer Bebauung in zweiter Reihe auf dem Anwesen Johannesstraße 4-6
- Wahrung der ortstypischen Bebauungsstrukturen
- Wahrung nachbarlicher Belange.
Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht gerührt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird keine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. Ebenso ist keine förmliche Umweltprüfung nach " 2 Abs. 4 BauGB zu erstellen.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.02.2011, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 15.03.2011 - 06.05.2011, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 24.03.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 24.03.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 04.04.2011 - 04.05.2011, Bürgerbeteiligung
- 22.09.2011, Abwägungsbeschluß
- 22.09.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.03.2012, Ausfertigung
- 22.03.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 22.03.2012, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung