Bebauungsplan

Ost, Änderung 2 (OG Harthausen)

Die Kreisverwaltung hat im Bebauungsplangebiet „Ost“ der OG Harthausen in größerer Anzahl Verstöße gegen den Bebauungsplan festgestellt. Die größte Zahl der Verstöße ergibt sich in Bezug auf die Einfriedungen. Weitere Überschreitungen ergeben sich in Bezug auf die zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen sowie der regulären Grundflächenzahl in Bezug auf Terrassen.

Die erheblichen Abweichungen von den Festsetzungen zu Einfriedungen zeigen, dass der private Gestaltungswille der Bauherren offenkundig andere Einfriedungsformen verlangt als im Bebauungsplan bislang zulässig sind. Weiterhin scheinen die Vorgaben zur zulässigen Versiegelung teilweise zu eng gefasst.

Die Ortsgemeinde hat daher ihre ursprüngliche Gestaltungsabsichten hinterfragt. Soweit die grundsätzlichen Ziele der dem Bebauungsplan zugrundeliegenden

städtebaulichen Planung nicht betroffen sind, möchte die Ortsgemeinde Harthausen nun dem überwiegenden Teil der gegebenen Verstöße durch eine Bebauungsplanänderung abhelfen.

Planerische Zielsetzung der Gemeinde für die Bebauungsplan-Änderung ist es insbesondere, den Grundstückseigentümern größere Gestaltungsfreiheiten bei der Ausgestaltung möglicher Bauvorhaben einzuräumen.

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