Der Ortsgemeinderat Hanhofen hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Zwischen B 39 und Woogbach Änderung 2 beschlossen und am 25.2.2014 den Planentwurf angenommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 2598/1 vollständig. Es hat eine Größe von ca. 2.287 m2.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine als Spielplatz festgesetzte und ausgestaltete öffentliche Grünfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Zwischen B 39 und Woogbach Änderung und Erweiterung 1. Weiterhin ist im Ursprungsbebauungsplan entlang der Fichtestraße eine Reihe öffentlicher Parkplätze festgesetzt, die jedoch bisher nicht hergestellt wurden.
Aufgrund der bestehenden Altersstruktur des umgebenden Wohngebietes wird dieser Spielplatz jedoch nicht mehr benötigt. Auch für die festgesetzten öffentlichen Parkplätze an der Fichtenstraße besteht bis heute kein Bedarf. Um die bereits durch die nördlich angrenzende Fichtestraße erschlossene Fläche einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, soll die Fläche als Wohnbauland genutzt werden. Dabei sind die beiden vorhandenen Abwasserkanäle, die das Grundstück queren, zu berücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen westlich, östlich und südlich des eingezäunten Kinderspielplatzes sollen durch die Planung nicht verändert und die bestehenden Graswege innerhalb der öffentlichen Grünflächen zwischen Fichtestraße und Woogbach erhalten werden.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Zwischen B 38 und Woogbach Änderungsplan und Erweiterungsplan I für das Plangebiet eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz sowie entlang der Fichtestraße eine Reihe öffentlicher Parkplätze festsetzt, ist zur Verwirklichung einer Wohnbebauung eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Planerische Ziele der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere:
Planungsrechtliche Absicherung einer wohnbaulichen Nachfolgenutzung für den nicht mehr benötigten Spielplatz in Anlehnung an die Nachbarbebauung unter Berücksichtigung der vorhandenen Abwasserkanäle
Aufgabe der festgesetzten, jedoch nicht hergestellten und nicht benötigten Parkplätze entlang der Fichtestraße
Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Fußwege am westlichen und südlichen Rand des Plangebietes.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im Bebauungsplanverfahren wird damit keine Umweltprüfung und keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Weiterhin ist kein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu erbringen.