Der am 18.3.1985 durch die Kreisverwaltung Ludwigshafen unter AZ: 63/604-02 Römerberg F1 genehmigte Flächennutzungsplan-Änderungsplan 1 der Gemeinde Römerberg weist den Bereich "Im Unteren Marnheimer Weg" als "geplante Wohnbaufläche" aus. Die Notwendigkeit zur Erschließung von Neubauflächen und die Ausweisung an dieser Stelle der Gemeinde wurde bereits bei der damaligen Flächennutzungsplanbearbeitung im einzelnen begründet. Die Bebauung dieses Gebietes wurde bisher zurückgestellt, da zunächst andere Gebiete in der Gemeinde Vorrang bei der Erschließung hatten. Da jedoch in letzter Zeit in der Gemeinde die Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnungen stark gestiegen ist, soll jetzt auch die Erschließung des Gebietes "Im Unteren Marnheimer Weg" in Angriff genommen werden.
Die Notwendigkeit zur Erschließung von Neubauflächen hat sich auch aus dem Bearbeitungsergebnis des Dorfentwicklungsplanes ergeben. Dabei hat sich zwar gezeigt, dass im Bereich der Altbebauung nicht unbeträchtliche Bebauungsreserven, z.B. durch die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, vorhanden sind, dass diese aber nur z.T innerhalb eines kurzen Zeitraums aktiviert werden können. Die Gemeinde ist daher nach wie vor gehalten, Neubaugebiete zu erschließen.
Zwischenzeitlich konnten in Römerberg auch die abwassertechnischen Fragen abschließend geklärt werden, so dass einer Bebauung künftig keine versorgungs- oder entsorgungstechnischen Belange mehr entgegenstehen.
Um für die Erschließung des Baugebiets die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BauGB beschlossen.