Bebauungsplan

Süd Erweiterung I (OG Römerberg)

Der mit RE von 14.12.1976 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Römerberg weist den Bereich des Bebauungsplanes als "landwirtschaftliche Nutzfläche" aus. Der Flächennutzungsplan wird z.ZT. fortgeschrieben und geändert. Dabei wird für den Bereich "Süd-Erweiterung I" künftig eine Nutzung als "Wohnbaufläche" vorgesehen.

Diese Planänderung ergibt sich aus allgemeinen Gründen der Gemeindeentwicklung. So wird die Notwendigkeit zur Bereitstellung zusätzlicher Wohnbauflächen in Römerberg im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan/Änderungsplan nachgewiesen. Die Abgrenzung und die Lage der einzelnen neuen Wohngebiete ist das Ergebnis städtebaulicher und wirtschaftlicher Überlegungen. Die Erweiterungsfläche des Baugebietes Süd war schon vor Jahren als Wohnbauflächen vorgesehen. Eine Kennzeichnung im Flächennutzungsplan und die Erschließung musste damals aber zurückgegebene Flächenlimit hinaus ging. Die jetzt wieder vorgesehene Einbeziehung dieses Gebietes in die Entwicklungsflächen der Gemeinde führt zu einer zweckmäßigen Abrundung der bebauten Ortslage und ermöglicht die Ausgestaltung des Ortsrandes von Mechtersheim nach Norden und Nordwesten.

Die wirtschaftlichen Gründe für die Gebietserweiterung liegen in der besseren Ausnutzung der bereits im Gebiet Süd vorhanden Ver- und Entsorgungsleitungen, da deren Abmessungen bereits (vor Jahren) auf die Mitversorgung dieser zusätzlichen Wohnbauflächen abgestimmt werden.

Um für die Erschließung und Bebauung des Gebietes die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach BBauG beschlossen. Da sich der Änderungsplan zum Flächennutzungsplan noch in der Planaufstellung befindet, soll die Aufstellung des Bebauungsplanes im "Parallelverfahren" nach § 8 Abs. 3 BBauG erfolgen.

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