Bebauungsplan
W 4 - Mittelgewanne (OG Römerberg)
Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung der Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand der Gemeinde Römerberg im Ortsteil Berghausen. Die hierfür in Rede stehende Fläche befindet sich in der Gewanne "Mittelgewanne".
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.
In der Gemeinde Römerberg besteht eine deutliche Nachfrage nach Bauland. Gleichzeitig gehen die momentan noch in geringerem Umfang vorhanden, jedoch am Markt größtenteils nicht verfügbaren Flächenreserven in ausgewiesenen und erschlossenen Baugebieten zur Neige.
Zielsetzung der Planung ist es, auch zukünftig Flächen für den Wohnungsbau bereitstellen zu können, um die derzeitige Nachfrage nach Bauland in Römerberg zu befriedigen. Damit wird auch der im Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz vorgesehenen besonderen Funktion "Wohnen" Rechnung getragen.
Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, die bestehende Attraktivität Römerbergs als Wohnstandort für eine angemessene, zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde zu nutzen. Ziel ist die Bereitstellung von 35 neuen Baugrundstücken.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 09.11.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.11.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 27.03.2012, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 27.03.2012, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- 02.04.2012 - 11.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 19.04.2012, Bürgerbeteiligung
- 28.08.2012, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 28.08.2012, Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
- 28.08.2012, Abwägung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- 30.08.2012, Benachrichtigung der Einsender
- 08.09.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 11.09.2012, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 17.09.2012 - 19.10.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 20.11.2012, Abwägungsbeschluß
- 20.11.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.11.2012, Ausfertigung
- 22.11.2012, Benachrichtigung der Einsender
- 15.12.2012, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 15.12.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung