Die Gemeinde Römerberg hat im Juli 2009 den Bebauungsplan "Äußere Untere Mühlweg Gewanne sowie Krumme Gewann und Spitel sechs Morgen- 1. Änderung" als teilweise Überlagerung der Bebauungspläne "Äußere Untere Mühlweg Gewanne" sowie "Krumme Gewann und Spitel sechs Morgen" aufgestellt. Ziel dieses Bebauungsplans war unter andrem eine Umnutzung der funktionslos gewordenen Grünstreifen in Gewerbegebietsflächen.
Eine Umnutzung der Flächen von Grünflächen in Gewerbeflächen, wie sie im Bebauungsplan "Äußere Untere Mühlweg Gewanne sowie Krumme Gewann und Spitel sechs Morgen - 1. Änderung" vorgesehen war, ist aufgrund der bestehenden Funktion dieser Flächen als Versicherungsflächen bzw. Flächen zur Ableitung des Niederschlagswassers nicht möglich.
Im Bereich der angrenzenden privaten Baugrundstücke werden die überbaubaren Grundstücksflächen auf den gemäß Landesbauordnung einzuhaltenden Mindestabstand von 3 m geändert. Nachteilige Auswirkungen auf die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke entstehen somit nicht.
Nur im Bereich des gemeindeeigenen Flurstücks 1877 wird ein Mindestabstand von 5m (analog zu den Regelungen zum Mindeststraßenabstand) vorgegeben.