In Römerberg besteht eine Kinderpflegestätte, die neben einem klassischen Betreuungsangebot auch ergänzend eine Betreuung kleinerer Kinder über mehrere Tage anbietet. Diese Einrichtung hat Erweiterungsbedarf und soll daher räumlich verlagert werden. Ein möglicher Standort ist das Gewerbegebiet an der B 9. Bislang sind in den rechtskräftigen Bebauungsplänen jedoch soziale und gesundheitliche Einrichtungen - u.a. aufgrund deren möglicher Empfindlichkeit gegenüber Schallimmissionen - nicht zulässig. Grundsätzlich sieht die Baunutzungsverordnung jedoch vor, dass soziale und gesundheitliche Einrichtungen auch in einem Gewerbegebiet zugelassen werden können.
Um diese Einrichtung zulassen zu können, wird eine Änderung der bestehenden Bebauungspläne erforderlich. Da ein Nutzungskonflikt zwischen gewerblicher Nutzung und sozialen Einrichtungen nicht grundsätzlich auszuschließen ist, soll eine Zulässigkeit nur ausnahmsweise und nur in einem Teilbereich des Gewerbegebietes gegeben sein. Die Gemeinde hat durch die Ausnahmeregelung im Rahmen der notwendigen Einvernehmensentscheidung die Möglichkeit, im Bedarfsfall noch steuernd eingreifen zu können.