Bebauungsplan
Ehemalige Malzfabrik (OG Römerberg)
Die Malzfabrik in Römerberg hat 1989 ihre Produktion eingestellt. Somit entstand in einer städtebaulich bedeutsamen Lage zwischen dem Ortskern und dem östlichen Ortsrand eine Gewerberache, die im Interesse des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und im Sinne des Flächenrecyclings neu überbaut werden sollte.
Die Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich zum einen aus der Größe der Fläche und zum anderen aus der besonderen Lage. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei der Wiedernutzung dieser innerörtlichen Gewerbebrache kann nur durch Abwägung aller betroffenen Belange in einem Bebauungsplanverfahren gewährleistet werden.
Im Jahr 1990 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeiten und Strukturen geben sollte.
Ansprechperson
- Frau Diana Russ, Telefon: 06232 / 656-277, E-Mail: diana.russ@vgrd.de
- Frau Anne Kuschnik, Telefon: 06232 / 656-177, E-Mail: anne.kuschnik@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 23.10.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.11.1990, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 10.12.1991 - 20.01.1992, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 30.01.1992, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 22.08.1992, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 01.09.1992 - 02.10.1992, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 15.12.1992, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.04.1993, Genehmigung durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
- 17.04.1993, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
- 22.11.1995, Ausfertigung
- 25.11.1995, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Anhänge
- Plandarstellung
- Legende und Textliche Festsetzungen
- Begründung