Im Tiefgestade des Rheins östlich des Ortsteils Berghausen wurde vor ca. 16 Jahren das Zentrallager mit Zentralverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland einer Schuh-Handelsgesellschaft errichtet. Die Genehmigung dafür erfolgte auf der Grundlage von § 35, 2 Bundesbaugesetz. In dem 1976 genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Römerberg ist das Betriebsgrundstück als "vorhandene gewerbliche Baufläche mit grünplanerischen Bindungen" dargestellt.
Die Größe des 1972 errichteten Betriebsgebäudes reicht wegen des in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsenen Warenumschlags nicht mehr aus, so dass die Firma eine Erweiterung des Warenlagers um rd. 7000 qm auf künftig insges. 12500 qm überbaute Fläche planen muss.
Die Lage des Betriebes im Tiefgestade und in einem Landschaftsschutzgebiet sowie in der Nähe der Schutzzone III des Wasserwerks Speyer ist zwar nicht ohne Probleme, eine Verlagerung des Betriebes ist aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Außerdem steht in der Gemeinde Römerberg kein geeignetes Gelände für eine evtl. Umsiedlung zur Verfügung. Der Eingriff in den Landschaftsraum durch eine zusätzliche Bebauung soll daher durch geeignete Maßnahmen vermindert und ausgeglichen werden.
Die Gemeinde ist aus sozialen und gemeinde-strukturellen Gründen am Erhalt und der Erweiterung des Betriebes äußerst interessiert. Es werden hier überwiegend Frauen-Arbeitsplätze angeboten, die bei einer Betriebsverlagerung in eine andere Gemeinde ersatzlos wegfallen würden. Um diese Arbeitsplätze durch Unterstützung der notwendigen Betriebserweiterung zu sichern, hat die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Nutzungsregelung und die gestalterische Ausbildung des ökologisch und gestalterisch empfindlichen Bereichs.