Für das Gewerbegebiet "In den Rauhweiden" besteht ein gleichnamiger Bebauungsplan, der am 25.03.1980 als Satzung beschlossen wurde. Mit der Bekanntgabe des durchgeführten Anzeigeverfahrens gemäß § 12 BauGB am 25.11.1995 trat der Bebauungsplan rückwirkend zum 02.08.1980 in Kraft.
Im Zuge der Planung der Erschließungsanlagen für das Gewerbegebiet wurde festgestellt, dass über die Festsetzungen im Bebauungsplan "In den Rauhweiden" hinaus am Ende der Haupterschließungsstraße eine Wendemöglichkeit für Lkw erforderlich ist. Ohne Wendeschleife wäre eine ausreichende Erschließung des Gewerbegebietes nicht gegeben, da der ursprünglich vorgesehene Straßenraum keine Wendemöglichkeit für Lkw bot. Ein Wenden größerer Lkw auf den privaten Baugrundstücken ist angesichts der zum Teil kleinteiligen Parzellierung nicht auf allen Grundstücksflächen möglich.
Mit der Erweiterung und Änderung des Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage für die Herstellung der Wendeschleife geschaffen.