Der Bebauungsplan "Krautgartenäcker" ist am 14.12.1996 in Kraft getreten.
Für ein kleines Teilgebiet hat sich im Rahmen der Baulandumlegung die Notwendigkeit zur Änderung bisheriger Festsetzungen ergeben. So ist bisher am Ende der Planstraße C4 ein Wendehammer mit öffentlichen Parkflächen und Verkehrsgrünflächen sowie ein nach Süden weiterführender Gehweg zwischen der Planstraße C4 und der gleichfalls als Stichstraße endende Planstraße C3 vorgesehen. Während der im Verlauf des Umlegungsverfahren geführten Zuteilungsverhandlungen mit den beteiligten Eigentümern wurden Wünsche geäußert, aus Gründen der Zugänglichkeit zu den künftigen Baugrundstücken und einer flüssigeren Verkehrsführung, die zwei Stichstraßen miteinander zu verbinden. Das Katasteramt Speyer hat verschiedene Möglichkeiten einer Planänderung mit den Beteiligten besprochen. Danach soll die Planstraße C3 verbunden werden. Gleichzeitig soll der bisher geplante Wendeplatz am Ende der Planstraße C4 wegfallen und dessen Fläche den Baugrundstücken zugeschlagen werden. Die an der Umlegung beteiligten Grundstückseigentümer haben dieser Lösung zugestimmt.
Um für diese Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und um das Umlegungsverfahren nicht weiter zu verzögern, hat der Gemeinderat der Gemeinde Römerberg die Aufstellung des Änderungsplanes im "vereinfachten Verfahren" nach § 13 BauGB beschlossen, da die Grundzüge der bisherigen Planung, insbesondere die Festsetzung als "Wohnbaufläche" nicht verändert werden.