Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan II der Gemeinde Römerberg Teilbereich Nord

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird von den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt. Er enthält die allgemeinen Vorstellungen der Gemeinde zu ihrer langfristigen räumlichen Entwicklung. Dabei hat er insbesondere die Koordination der flächenrelevanten Maßnahmen im Gemeindegebiet zur Aufgabe. Der FNP hat den Charakter eines vorbereitenden Bauleitplanes, das heißt, er ist nur gegenüber den öffentlichen Planungsträgern verbindlich.

Die Gemeinde ist dabei nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung - konkretisiert für den Bereich der Gemeinde Römerberg durch den "Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz" - anzupassen.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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