Bebauungsplan

In den dreißig Morgen (OG Dudenhofen)

Die Ortsgemeinde Dudenhofen unterliegt einem hohen Siedlungsdruck, der sich in einer starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken äußert. Um dieser gegebenen Nachfrage Rechnung zu tragen, hat der Ortsgemeinderat Dudenhofen in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossen, für den Bereich am östlichen Ortsrand südlich der Carl-Zimmermann-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes „In den dreißig Morgen“, Ortsgemeinde Dudenhofen wird der vorgesehene Geltungsbereich begrenzt
- im Norden
durch die Carl-Zimmermann-Straße
- im Westen
durch den derzeitigen östlichen Ortsrand
- im Süden
durch den Speyerbach
- im Osten
durch die westliche Grenze der Flurstücke 613 und 635.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
601, 601/2, 602, 603, 603/2, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 609/2, 610, 610/2, 610/3, 611, 612, 636/1, 636/2, 637, 638, 639/3, 639/4, 639/5, 639/6, 640, 641/3, 641/4, 641/5, 641/6, 642/1 und 642/2.

Planerische Zielsetzung der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist insbesondere
• die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ mit einer an die Ortsrandlage
angepassten Verdichtung der Bebauung.
• ein Angebot verschiedener Bauformen für unterschiedliche Bevölkerungskreise
• eine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten zur Verhinderung ortsuntypischer
Mehrfamilienhausbauten
• die vorausschauende Berücksichtigung langfristig nicht auszuschließender
weiterer Siedlungserweiterungen Richtung Osten
• die Freihaltung der Bachaue von einer Bebauung

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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