Bebauungsplan
In den dreißig Morgen (OG Dudenhofen)
Die Ortsgemeinde Dudenhofen unterliegt einem hohen Siedlungsdruck, der sich in einer starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken äußert. Um dieser gegebenen Nachfrage Rechnung zu tragen, hat der Ortsgemeinderat Dudenhofen in seiner Sitzung am 09.10.2014 beschlossen, für den Bereich am östlichen Ortsrand südlich der Carl-Zimmermann-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes In den dreißig Morgen, Ortsgemeinde Dudenhofen wird der vorgesehene Geltungsbereich begrenzt
- im Norden
durch die Carl-Zimmermann-Straße
- im Westen
durch den derzeitigen östlichen Ortsrand
- im Süden
durch den Speyerbach
- im Osten
durch die westliche Grenze der Flurstücke 613 und 635.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
601, 601/2, 602, 603, 603/2, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 609/2, 610, 610/2, 610/3, 611, 612, 636/1, 636/2, 637, 638, 639/3, 639/4, 639/5, 639/6, 640, 641/3, 641/4, 641/5, 641/6, 642/1 und 642/2.
Planerische Zielsetzung der Gemeinde für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist insbesondere
die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer an die Ortsrandlage
angepassten Verdichtung der Bebauung.
ein Angebot verschiedener Bauformen für unterschiedliche Bevölkerungskreise
eine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten zur Verhinderung ortsuntypischer
Mehrfamilienhausbauten
die vorausschauende Berücksichtigung langfristig nicht auszuschließender
weiterer Siedlungserweiterungen Richtung Osten
die Freihaltung der Bachaue von einer Bebauung
Ansprechperson
- Herr Andreas Lochbaum, Telefon: 06232/656-175, E-Mail: andreas.lochbaum@vgrd.de
Verfahrensschritte
- 09.10.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.04.2015 - 27.05.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 13.04.2015 - 27.05.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 16.04.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 16.04.2015, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. §3 (1) BauGB
- 12.05.2016, Abwägung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
- 12.05.2016, Abwägung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- 12.05.2016, Abwägungsbeschluß
- 12.05.2016, Beschluß über die öffentlichen Auslage
- 18.09.2017 - 06.11.2017, Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB
- 21.09.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 (2) BauGB
- 04.10.2017 - 06.11.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 25.10.2018, Abwägungsbeschluß
- 25.10.2018, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 09.11.2018 - 14.12.2018, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 4 Abs. 2 BauGB
- 15.11.2018, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 26.11.2018 - 14.12.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 14.02.2019, Abwägungsbeschluß
- 14.02.2019, Beschluß über die erneute öffentliche Auslegung
- 21.02.2019, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 04.03.2019 - 18.03.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. § 3 Abs. 2 BauGB
- 11.04.2019, Abwägungsbeschluß
- 11.04.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.05.2019, Ausfertigung
- 23.05.2019, Bekanntmachung der Rechtskraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)
- 23.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Bekanntmachung der Offenlage
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Gutachten